Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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institutionell
in|s|ti|tu|ti|o|nẹll (bildungssprachlich):1. a) eine ↑ "Institution" (1) betreffend, zu ihr gehörend; durch eine ↑ "Institution" (1) gesichert; mithilfe einer ↑ "Institution" (1):
Da Gesetzgebung und institutionelle Einrichtung stets hinter der gesellschaftlichen Entwicklung herhinken (MM 3. 11. 59, 7);
die Verfassungsgerichtsbarkeit ist mithin institutionell verselbstständigt (Fraenkel, Staat 337);
b) eine ↑ "Institution" (2) betreffend, zu ihr gehörend; als ↑ "Institution" (2) geltend, wirksam:
Ehe und Familie sind institutionelle Formen menschlichen Zusammenlebens.
2. (selten) ein ↑ "Institut" (1) betreffend, zu ihm gehörend:
die institutionellen Räume.
in|s|ti|tu|ti|o|nẹll
Da Gesetzgebung und institutionelle Einrichtung stets hinter der gesellschaftlichen Entwicklung herhinken (MM 3. 11. 59, 7);
die Verfassungsgerichtsbarkeit ist mithin institutionell verselbstständigt (Fraenkel, Staat 337);
b) eine ↑ "Institution" (2) betreffend, zu ihr gehörend; als ↑ "Institution" (2) geltend, wirksam:
Ehe und Familie sind institutionelle Formen menschlichen Zusammenlebens.
2. (selten) ein ↑ "Institut" (1) betreffend, zu ihm gehörend:
die institutionellen Räume.