Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Instanzenweg
In|s|tạn|zen|weg, der :für die Abwicklung behördlicher, gerichtlicher, parlamentarischer o. ä. Angelegenheiten vorgeschriebene Reihenfolge von Instanzen; Behördenweg:
den Instanzenweg nehmen;
wenn der Entwurf als Regierungsvorlage den zeitraubenden Instanzenweg bis zum Bundestag durchlaufen müsste (Welt 27. 10. 65, 2).
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