Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Instanz
In|s|tạnz, die; -, -en [mittelhochdeutsch (mitteldeutsch) instancie < mittellateinisch instantia < spätlateinisch instantia = inständiges Drängen; lateinisch= unmittelbare Gegenwart, zu: instare, ↑ "inständig"]:1. für einen Fall, eine Entscheidung zuständige Stelle (besonders eine Behörde o. Ä.):
staatliche, politische, gesetzgebende, Recht sprechende Instanzen;
eine höhere, übergeordnete Instanz;
sich an eine höhere Instanz wenden;
der Antrag muss erst durch alle Instanzen gehen;
Ü das Gewissen ist die oberste, regulierende Instanz unserer Entscheidungen;
Ärztliche Gutachter und juristische Instanzen erwarten konkrete Beweise (Hamburger Rundschau 15. 5. 85, 8);
Und welche Instanz koordiniert die Nervenimpulse, die im Organismus milliardenfach nebeneinander auftreten? (natur 2, 1991, 86).
2. (Rechtssprache) (im Hinblick auf die Reihenfolge der zur Entscheidung einer Rechtssache zuständigen Instanzen (1)) bestimmte Stufe eines gerichtlichen Verfahrens:
in der dritten Instanz wurde wie in der ersten entschieden;
sie hat den Prozess in der zweiten Instanz gewonnen;
Das gelang dem Anwalt erst in zweiter Instanz, beim Landgericht Osnabrück (Spiegel 8, 1982, 75).
3. [englisch instance = Beispiel] (EDV) einzelne Ausprägung, Exemplar aus einer Klasse von ↑ {{link}}Objekten{{/link}} (5).
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