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Insidergeschäft
In|si|der|ge|schäft, das (Börsenwesen):Börsengeschäft, das jemand tätigt, der aufgrund seiner beruflichen Stellung (z. B. als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied) für die Entwicklung der ↑ {{link}}Kurse{{/link}} (4) relevante Nachrichten (z. B. Änderung der Dividende, Gewinnentwicklung o. Ä.) vor deren Veröffentlichung erhält und diesen Informationsvorsprung zum Nachteil der nicht informierten Kapitalanleger ausnutzt.
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