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In-sich-Geschäft
In-sịch-Ge|schäft, das (Rechtssprache, Wirtschaft):Geschäft, das eine Person mit sich selbst als Vertreter zweier ↑ {{link}}Parteien{{/link}} (2) oder im eigenen Namen mit einer anderen, von ihr vertretenen ↑ "Partei" (2) abschließt:
das würde bedeuten, dass sich die Entsorger Milliardenaufträge im Wege eines In-sich-Geschäfts selber zuschanzen können (SZ 13. 9. 93, 19).
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