Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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inkriminiert
in|kri|mi|niert:[als Verstoß, Vergehen o. Ä.] zur Last gelegt, zum Gegenstand einer Strafanzeige, einer öffentlichen Kampagne o. Ä. gemacht, beanstandet:
inkriminierte Zeitungsartikel;
Es (= das Amtsgericht) ist der Auffassung, dass einzelne der inkriminierten Buchstellen nicht den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen würden (NJW 19, 1984, 1131);
Bei dem inkriminierten Gegenstand handelt es sich um ein Hemd (Sobota, Minus-Mann 140).
in|kri|mi|niert
inkriminierte Zeitungsartikel;
Es (= das Amtsgericht) ist der Auffassung, dass einzelne der inkriminierten Buchstellen nicht den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen würden (NJW 19, 1984, 1131);
Bei dem inkriminierten Gegenstand handelt es sich um ein Hemd (Sobota, Minus-Mann 140).