Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Inkorporation
In|kor|po|ra|ti|on, die; -, -en [spätlateinisch incorporatio]:1. (Medizin) Einverleibung, Einführung eines Stoffes, besonders eines Heilmittels, in den Körper (z. B. Einführung von Radium in den Körper zur Krebsbehandlung).
2. (Rechtssprache)
a) Eingemeindung;
b) rechtliche Einverleibung eines Staates durch einen anderen Staat:
Als die Insel während des Balkankrieges der österreichisch-ungarischen Monarchie inkorporiert wurde (Kisch, Reporter 103).
3. Aufnahme in eine Körperschaft oder studentische Verbindung.
4. (katholisches Kirchenrecht) Eingliederung eines Benefiziums in eine kirchliche juristische Person:
die Inkorporation einer Pfarrei in ein Kloster.
In|kor|po|ra|ti|on, die; -, -en [spätlateinisch incorporatio]:1. (Medizin) Einverleibung, Einführung eines Stoffes, besonders eines Heilmittels, in den Körper (z. B. Einführung von Radium in den Körper zur Krebsbehandlung).
2. (Rechtssprache)
a) Eingemeindung;
b) rechtliche Einverleibung eines Staates durch einen anderen Staat:
Als die Insel während des Balkankrieges der österreichisch-ungarischen Monarchie inkorporiert wurde (Kisch, Reporter 103).
3. Aufnahme in eine Körperschaft oder studentische Verbindung.
4. (katholisches Kirchenrecht) Eingliederung eines Benefiziums in eine kirchliche juristische Person:
die Inkorporation einer Pfarrei in ein Kloster.