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Inhaberpapier
Ịn|ha|ber|pa|pier, das (Wirtschaft):Wertpapier, bei dem der namentlich nicht genannte Inhaber zur Inanspruchnahme der mit dem Wertpapier verbundenen Rechte berechtigt ist:
Sparbücher bis zu 200 000 Schilling bleiben Inhaberpapiere, bei höheren Summen müssen im Sparbuch Name und Adresse eingetragen sein (SZ 17. 5. 2000, 26).
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