Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Inhaber
Ịn|ha|ber, der; -s, - [mittelhochdeutsch inhaber]:jemand, der etwas innehat, besitzt, der über ein bestimmtes Recht o. Ä. verfügt (Abk.: Inh.):
er ist Inhaber eines Tabakwarenladens, einer Buchhandlung, eines Kleinbetriebs;
der Inhaber des Kinos ist pleite;
der Inhaber dieses Passes, des Führerscheins, eines Diploms;
der Inhaber der Staatsgewalt, eines Amtes, des Weltrekords;
Der 39-jährige Lehrer … ist Inhaber des B-Scheines (Augsburger Allgemeine 29./30. 4. 78, 25);
Der Inhaber der barschen Stimme war ein kräftiger und hochgewachsener … Mann (Kant, Aufenthalt 162).
Ịn|ha|ber, der; -s, - [mittelhochdeutsch inhaber]:jemand, der etwas innehat, besitzt, der über ein bestimmtes Recht o. Ä. verfügt (Abk.: Inh.):
er ist Inhaber eines Tabakwarenladens, einer Buchhandlung, eines Kleinbetriebs;
der Inhaber des Kinos ist pleite;
der Inhaber dieses Passes, des Führerscheins, eines Diploms;
der Inhaber der Staatsgewalt, eines Amtes, des Weltrekords;
Der 39-jährige Lehrer … ist Inhaber des B-Scheines (Augsburger Allgemeine 29./30. 4. 78, 25);
Der Inhaber der barschen Stimme war ein kräftiger und hochgewachsener … Mann (Kant, Aufenthalt 162).