Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Ingerenz
In|ge|rẹnz, die; -, -en [zu lateinisch ingerere = hineintragen, herbeiführen] (Rechtssprache):strafbares Herbeiführen einer gefährlichen Lage, Situation durch jemanden, der es dann unterlässt, die möglicherweise eintretende Schädigung abzuwenden (z. B. Unterlassung der Sicherung einer Straßenbaustelle).
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