Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Indult
In|dụlt, der oder das; -[e]s, -e [spätlateinisch indultum, zu lateinisch indulgere, ↑ "indulgent"]:1. (bildungssprachlich) Frist, Vergünstigung, die in bestimmten Fällen gewährt wird.
2. (veraltet) Einräumung einer Frist, wenn der Schuldner, die Schuldnerin in Verzug ist.
3. (katholische Kirche) vorübergehende Befreiung von einer kirchengesetzlichen Verpflichtung.
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