Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Inbesitznahme
In|be|sịtz|nah|me, die; -, -n (Papierdeutsch):das Besitzergreifen von etwas durch jemanden, dem es rechtlich zusteht, worauf kein anderer Anspruch erhebt:
die Inbesitznahme des Landes durch die Einwanderer.
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