Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
inappellabel
in|ap|pel|la|bel [aus lateinisch in- = un-, nicht und ↑ "appellabel"] (Rechtssprache veraltet):(von gerichtlichen Entscheidungen) keine Möglichkeit mehr bietend, ein Rechtsmittel einzulegen, durch Berufung nicht anfechtbar.
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