Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Inanspruchnahme
In|ạn|spruch|nah|me, die; -, -n:1. (Papierdeutsch) das Gebrauchmachen, Nutzen von etwas, was jemandem als Recht zusteht, als Möglichkeit angeboten wird:
die Inanspruchnahme eines Kredits, seiner Rechte, aller Vorteile;
Festlegungen über die mögliche Inanspruchnahme von Stimulierungsmitteln durch die Betriebe (Freie Presse 3. 1. 90, 3).
2. a) starke Beanspruchung, Belastung mit Arbeit, hohe Anforderungen an jemandes Zeit o. Ä.:
die starke Inanspruchnahme der Arbeitskräfte während der Hauptsaison führte zu Ausfällen;
weil er sich einen Freiraum zu bewahren wusste, … den er auch in Zeiten größter Inanspruchnahme energisch verteidigte (Reich-Ranicki, Th. Mann 34);
b) hohe, die Abnutzung beschleunigende Beanspruchung:
die starke Inanspruchnahme erhöht den Verschleiß des Materials.
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