Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
illegitim
ịl|le|gi|tim [lateinisch illegitimus, zu: in- = un-, nicht und legitimus, ↑ "legitim"]:1. a) (bildungssprachlich) unrechtmäßig, im Widerspruch zur Rechtsordnung stehend, nicht im Rahmen bestimmter Vorschriften erfolgend:
eine illegitime Thronfolge;
b) (früher) außerehelich; nicht ehelich:
ein illegitimes Kind;
Al-Andalus, das durch einen illegitimen Beischlaf an die Afrikaner gekommen war (Fries, Weg 12).
2. (bildungssprachlich) nicht ↑ "legitim" (2), nicht vertretbar, nicht berechtigt:
eine illegitime Forderung;
auf illegitime Art;
Gewalt von unten wird von vornherein als illegitim abqualifiziert (Degener, Heimsuchung 165).
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