Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
hörig
hö|rig [mittelhochdeutsch hœrec = hörend auf jemanden, folgsam; leibeigen]:1. an jemanden oder etwas [triebhaft, sexuell] stark gebunden, von ihm völlig, bis zur willenlosen Unterwerfung abhängig:
eine dem Mann hörige Frau;
eine hörige (durch völlige Abhängigkeit geprägte) Liebe;
er ist ihr [sexuell] hörig;
Das Pferd ist … dem Menschen auch nur bedingt hörig (Dwinger, Erde 183);
dass die Parlamentsmitglieder … Gefahr laufen, zu Hörigen der … lokalen Interessengruppen zu werden (Fraenkel, Staat 98 f.);
Ü unser G. ist ein Kind des Mondes … und ihm hörig (Fallada, Herr 99).
2. (Geschichte) an das von Grund- oder Gutsherren verliehene Land gebunden, zu bestimmten Diensten und Abgaben verpflichtet:
hörige Bauern;
Ü 1805 hat er Österreich und Russland besiegt, 1807 … die deutschen und italienischen Staaten sich hörig gemacht (St. Zweig, Fouché 133).
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