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Honorar
Ho|no|rar, das; -s, -e [lateinisch honorarium = Ehrensold]:1. Bezahlung, die Angehörige der freien Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Schriftsteller) für einzelne Leistungen erhalten:
ein bestimmtes Honorar vereinbaren;
gegen Honorar arbeiten;
mir vom Buchhändler als Honorar für die letzte Woche Nachhilfeunterricht ein Buch über Yoga … geben zu lassen (Remarque, Obelisk 87).
2. Vergütung, die jemand für eine Tätigkeit, die er nebenberuflich (z. B. aufgrund eines Werkvertrags) oder als freier Mitarbeiter ausübt, erhält:
bei Erfüllung des Werkvertrags erhält der Mitarbeiter ein Honorar von 15 000 Euro.
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