Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Hinterlegungsschein
Hin|ter|le|gungs|schein, der:Bescheinigung, Quittung, die bestätigt, dass etwas hinterlegt wurde:
Als Quittung, dass das Testament beim Amtsgericht in Verwahrung ist, erhält der Erblasser vom Gericht einen »Hinterlegungsschein« (SZ 14. 10. 2003, 28).
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