Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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1hin|ter|le|gen :1. in [amtliche] Verwahrung geben, gesichert aufbewahren lassen:
etwas als Pfand hinterlegen;
eine Kaution hinterlegen;
den Schlüssel beim Hausmeister hinterlegen;
Geld, Wertpapiere hinterlegen (Rechtssprache; vonseiten des Schuldners als Sicherheit bzw. zur Erfüllung einer Schuld in öffentliche Verwahrung geben).
2. (selten) unterlegen:
etwas mit etwas hinterlegen.
2hịn|ter|le|gen (ostmitteldeutsch, süddeutsch, österreichisch, umgangssprachlich):
nach hinten legen.
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