Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
hilfsweise
hịlfs|wei|se :a) ersatzweise, behelfsmäßig:
mangels eines Gesprächspartners hielt er nun hilfsweise Zwiesprache mit sich selbst (Akunin [Übers.], Pelagia o. S.);
Die Fakultätskonferenz hob ihre Beschlüsse nicht auf, stimmte aber hilfsweise noch einmal … ab (Nuissl, Hochschulreform 121);
b) (Rechtssprache) als Ersatz zur Anwendung gelangend (wenn das, was eigentlich gefordert wird, [juristisch] nicht durchsetzbar ist):
Der Verteidiger plädiert primär auf Freispruch, hilfsweise aber auch auf eine Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen (SZ 4. 9. 97, 38).
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