Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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hiernach
hier|nach [auch: …'na:x, mit besonderem Nachdruck: 'hi:ɐ̯…] [aus ↑ "hier" und ↑ 1"nach"]:1. der soeben erwähnten Sache, Angelegenheit o. Ä. entsprechend:
hiernach kann man sich richten.
2. der soeben erwähnten Sache, Angelegenheit o. Ä. zufolge; demnach:
ich habe den Untersuchungsbericht gelesen; hiernach wäre der Angeklagte schuldig.
3. nach der soeben erwähnten Sache, dem soeben erwähnten Vorgang o. Ä.; im Anschluss an das soeben Erwähnte; hierauf.
hier|nach [auch: …'na:x, mit besonderem Nachdruck: 'hi:ɐ̯…]
hiernach kann man sich richten.
2. der soeben erwähnten Sache, Angelegenheit o. Ä. zufolge; demnach:
ich habe den Untersuchungsbericht gelesen; hiernach wäre der Angeklagte schuldig.
3. nach der soeben erwähnten Sache, dem soeben erwähnten Vorgang o. Ä.; im Anschluss an das soeben Erwähnte; hierauf.