Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
herrschaftlich
hẹrr|schaft|lich :a) zu einer ↑ "Herrschaft" (2 b) gehörend, bei einer Herrschaft angestellt:
ein herrschaftlicher Diener;
b) einer ↑ "Herrschaft" (2 b) gemäß und entsprechend vornehm und großzügig in seiner Anlage, Ausstattung o. Ä.:
ein herrschaftliches Haus;
Im Innenraum bietet der Ford geradezu herrschaftliche Platzverhältnisse: Die Beinfreiheit im Fond übertrifft die der Konkurrenten (ADAC-Motorwelt 12, 1986, 20);
An Werktagen konnte er meist gar nicht umhin, den herrschaftlichen (der Herrschaft 2 b gehörenden) Wagen wahrzunehmen (Dönhoff, Ostpreußen 157).
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