Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Herrschaft
Hẹrr|schaft, die; -, -en [mittelhochdeutsch hērschaft = Hoheit, Herrlichkeit, Würde; Hochmut; Recht und Besitztum eines Herrn; Obrigkeit; oberherrliches Amt und Gebiet; Herrscherfamilie; Herr und Herrin, althochdeutsch herscaf(t) = Herrschaft (1); Würde; ehrenvolles Amt, zu: hēr, ↑ "hehr"; schon früh beeinflusst von ↑ "Herr"]:1. Recht und Macht, über jemanden zu herrschen:
eine absolute, unumschränkte, autoritäre, demokratische Herrschaft;
die Herrschaft des Staates, der Parteien, des Systems;
der Diktator bemächtigte sich der Herrschaft über das Land;
die Herrschaft [über jemanden, etwas] innehaben, ausüben, an sich reißen, antreten;
seine Herrschaft über die ganze Welt ausweiten wollen;
unter der Herrschaft (Regierungs-, Befehlsgewalt) des Kaisers, des Proletariats;
sie waren unter die Herrschaft (Regierung) der Spanier gekommen;
zur Herrschaft gelangen, kommen (die Regierungsnachfolge antreten);
Ü der Fahrer verlor die Herrschaft über das Auto (konnte das Auto nicht mehr steuern);
Herrschaft und Verbrechernatur Hitlers seien inzwischen ausführlich untersucht (Fest, Im Gegenlicht 392).
2. a) Damen und Herren [in Gesellschaft]:
ältere, vornehme Herrschaften;
fremde Herrschaften sind angekommen;
die Herrschaften werden gebeten, ihre Plätze einzunehmen;
meine sehr verehrten Herrschaften!;
»Da wohnen eigentlich keine Leute, sondern Herrschaften«, witzelt der Vater (Kühn, Zeit 119);
(umgangssprachlich:) Alles, was ich da sage, Herrschaften, ist nicht ganz ernst gemeint (Werfel, Himmel 91);
☆ Alte Herrschaften (umgangssprachlich scherzhaft; Eltern);
b) (veraltend) Dienstherr von Hausangestellten und seine Angehörigen:
die Herrschaften sind ausgegangen;
seiner Herrschaft treu ergeben sein;
bei einer feinen, gütigen Herrschaft dienen;
c) Person, die über jemanden herrscht, bzw. Personen, die über jemanden herrschen:
die allerhöchsten Herrschaften (veraltend; der Kaiser und die Kaiserin);
wenn die ferne Herrschaft starb, gab es keine Stiftung, kein Legat für die vielen leeren Hilfskassen des Ortes (G. Vesper, Laterna 31);
… Grenzlandbauern. Zu viele Heere sind hier schon durchmarschiert. Und wer Krieg und Plünderungen überlebte, wurde von der Herrschaft drangsaliert (Frischmuth, Herrin 30).
3. (Geschichte) Besitztum, Landgut eines Freiherrn oder Standesherrn:
Die Herrschaft Konnern … besteht aus ungefähr dreizehntausend Morgen (Hauptmann, Schuß 22);
drei Tage vor der Rückkehr des Sankt Galler Abtes in seine Herrschaft (Meier, Paracelsus 89).
4. ☆ Herrschaft [noch mal]! (umgangssprachlich; Ausruf des Unwillens; verhüllend für ↑ "Herrgott" [1]: Also dienstags und freitags. Herrschaft! Heute ist ja Dienstag! [Bieler, Mädchenkrieg 246]).
Hẹrr|schaft, die; -, -en [mittelhochdeutsch hērschaft = Hoheit, Herrlichkeit, Würde; Hochmut; Recht und Besitztum eines Herrn; Obrigkeit; oberherrliches Amt und Gebiet; Herrscherfamilie; Herr und Herrin, althochdeutsch herscaf(t) = Herrschaft (1); Würde; ehrenvolles Amt, zu: hēr, ↑ "hehr"; schon früh beeinflusst von ↑ "Herr"]:1.
eine absolute, unumschränkte, autoritäre, demokratische Herrschaft;
die Herrschaft des Staates, der Parteien, des Systems;
der Diktator bemächtigte sich der Herrschaft über das Land;
die Herrschaft [über jemanden, etwas] innehaben, ausüben, an sich reißen, antreten;
seine Herrschaft über die ganze Welt ausweiten wollen;
unter der Herrschaft (Regierungs-, Befehlsgewalt) des Kaisers, des Proletariats;
sie waren unter die Herrschaft (Regierung) der Spanier gekommen;
zur Herrschaft gelangen, kommen (die Regierungsnachfolge antreten);
Ü der Fahrer verlor die Herrschaft über das Auto (konnte das Auto nicht mehr steuern);
Herrschaft und Verbrechernatur Hitlers seien inzwischen ausführlich untersucht (Fest, Im Gegenlicht 392).
2. a)
ältere, vornehme Herrschaften;
fremde Herrschaften sind angekommen;
die Herrschaften werden gebeten, ihre Plätze einzunehmen;
meine sehr verehrten Herrschaften!;
»Da wohnen eigentlich keine Leute, sondern Herrschaften«, witzelt der Vater (Kühn, Zeit 119);
(umgangssprachlich:) Alles, was ich da sage, Herrschaften, ist nicht ganz ernst gemeint (Werfel, Himmel 91);
☆ Alte Herrschaften (umgangssprachlich scherzhaft; Eltern);
b) (veraltend) Dienstherr von Hausangestellten und seine Angehörigen:
die Herrschaften sind ausgegangen;
seiner Herrschaft treu ergeben sein;
bei einer feinen, gütigen Herrschaft dienen;
c) Person, die über jemanden herrscht, bzw. Personen, die über jemanden herrschen:
die allerhöchsten Herrschaften (veraltend; der Kaiser und die Kaiserin);
wenn die ferne Herrschaft starb, gab es keine Stiftung, kein Legat für die vielen leeren Hilfskassen des Ortes (G. Vesper, Laterna 31);
… Grenzlandbauern. Zu viele Heere sind hier schon durchmarschiert. Und wer Krieg und Plünderungen überlebte, wurde von der Herrschaft drangsaliert (Frischmuth, Herrin 30).
3. (Geschichte) Besitztum, Landgut eines Freiherrn oder Standesherrn:
Die Herrschaft Konnern … besteht aus ungefähr dreizehntausend Morgen (Hauptmann, Schuß 22);
drei Tage vor der Rückkehr des Sankt Galler Abtes in seine Herrschaft (Meier, Paracelsus 89).
4. ☆ Herrschaft [noch mal]! (umgangssprachlich; Ausruf des Unwillens; verhüllend für ↑ "Herrgott" [1]: Also dienstags und freitags. Herrschaft! Heute ist ja Dienstag! [Bieler, Mädchenkrieg 246]).