Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Herrin
Hẹr|rin, die; -, -nen:1. a) Gebieterin, Besitzerin:
Herrin auf, von Schloss Höheneich;
Herrin des Hauses sein;
sind Sie die Herrin dieses Hundes?;
»Ich bin aber nicht befugt, solche Dinge mit einer Dienstmagd zu erörtern, führe mich zu deiner Herrin« (Scheepker, Du sollst);
ihre eigene Herrin sein (besonders im feministischen Sprachgebrauch; von niemandem abhängig, an niemandes Weisungen gebunden sein: sie war schon immer ihre eigene Herrin);
b) weibliche Person, die jemanden, etwas unter Kontrolle hat, ↑ "beherrscht" (2):
Herrin der Lage, des Verfahrens sein;
Von jetzt an war Britannien die Herrin der Meere (SZ 8. 2. 97, 58);
nicht [mehr] Herrin ihrer Sinne sein (nicht wissen, was sie tut; die Selbstbeherrschung verlieren).
2. (früher) Anrede für eine Herrin (1).
3. (verhüllend) 2"Domina":
Aber es war auch erlaubt, den Liebsten in Ketten mitzuführen, oder gleich zwei von ihnen, die dann artig zu Füßen ihrer Herrin knieten (taz 27. 2. 98, 23).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Herrin