Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Herrin
Hẹr|rin, die; -, -nen:1. a) Gebieterin, Besitzerin:
Herrin auf, von Schloss Höheneich;
Herrin des Hauses sein;
sind Sie die Herrin dieses Hundes?;
»Ich bin aber nicht befugt, solche Dinge mit einer Dienstmagd zu erörtern, führe mich zu deiner Herrin« (Scheepker, Du sollst);
☆ ihre eigene Herrin sein (besonders im feministischen Sprachgebrauch; von niemandem abhängig, an niemandes Weisungen gebunden sein: sie war schon immer ihre eigene Herrin);
b) weibliche Person, die jemanden, etwas unter Kontrolle hat, ↑ "beherrscht" (2):
Herrin der Lage, des Verfahrens sein;
Von jetzt an war Britannien die Herrin der Meere (SZ 8. 2. 97, 58);
☆ nicht [mehr] Herrin ihrer Sinne sein (nicht wissen, was sie tut; die Selbstbeherrschung verlieren).
2. (früher) Anrede für eine Herrin (1).
3. (verhüllend) ↑ 2"Domina":
Aber es war auch erlaubt, den Liebsten in Ketten mitzuführen, oder gleich zwei von ihnen, die dann artig zu Füßen ihrer Herrin knieten (taz 27. 2. 98, 23).
Hẹr|rin, die; -, -nen:1. a) Gebieterin, Besitzerin:
Herrin auf, von Schloss Höheneich;
Herrin des Hauses sein;
sind Sie die Herrin dieses Hundes?;
»Ich bin aber nicht befugt, solche Dinge mit einer Dienstmagd zu erörtern, führe mich zu deiner Herrin« (Scheepker, Du sollst);
☆ ihre eigene Herrin sein (besonders im feministischen Sprachgebrauch; von niemandem abhängig, an niemandes Weisungen gebunden sein: sie war schon immer ihre eigene Herrin);
b) weibliche Person, die jemanden, etwas unter Kontrolle hat, ↑ "beherrscht" (2):
Herrin der Lage, des Verfahrens sein;
Von jetzt an war Britannien die Herrin der Meere (SZ 8. 2. 97, 58);
☆ nicht [mehr] Herrin ihrer Sinne sein (nicht wissen, was sie tut; die Selbstbeherrschung verlieren).
2. (früher) Anrede für eine Herrin (1).
3. (verhüllend) ↑ 2"Domina":
Aber es war auch erlaubt, den Liebsten in Ketten mitzuführen, oder gleich zwei von ihnen, die dann artig zu Füßen ihrer Herrin knieten (taz 27. 2. 98, 23).