Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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herausgeben
he|r|aus|ge|ben:1. von dort drinnen hierher nach draußen ↑ "geben" (1 a), reichen:
er gab den Koffer durchs Fenster heraus.
2. jemanden oder etwas, in dessen Besitz man sich gebracht hat oder dessen Besitz einem zustand, freigeben, jemandem auf Verlangen [wieder] aushändigen:
etwas ungern, widerwillig herausgeben;
die Beute, den Gefangenen herausgeben;
sie wollte die Schlüssel nicht herausgeben;
Ein Polizist … weigert sich, den beschlagnahmten Computer herauszugeben (taz 22. 3. 2005, 5);
Alle amtlichen Nachprüfer waren sich einig: Ein schuldhafter Fehler wurde nicht gemacht. Deshalb brauchen die Unterlagen nicht herausgegeben werden (Hackethal, Schneide 50).
3. a) beim Bezahlen Wechselgeld zurückgeben:
[jemandem] zu wenig, zu viel, falsch herausgeben;
sie gab [mir] auf 10 Euro heraus;
können Sie herausgeben? (haben Sie passendes Kleingeld?);
b) (landschaftlich) jemandem auf eine Äußerung eine gebührende Antwort erteilen:
ich habe [ihm] ganz schön herausgegeben.
4. a) für die Veröffentlichung eines Mediums die Verantwortung tragen:
eine Zeitschrift, ein Buch, eine CD herausgeben;
seine Aufsätze wurden in Buchform von einem bekannten Verlag herausgegeben (veröffentlicht);
Goethes Werke, herausgegeben (Abkürzung: hrsg., hg.) von …;
b) [als etwas Neues] ↑ "herausbringen" (3 b):
die Post gibt wieder einen Satz Wohlfahrtsmarken heraus;
Gedenkmünzen herausgeben;
c) [als Gesetz o. Ä.] erlassen, zur Kenntnis bringen:
eine Anweisung, einen Erlass herausgeben;
Der Bundesvorstand kann einstimmige Empfehlungen herausgeben (Fraenkel, Staat 275).
5. (selten) zu sich Genommenes wieder von sich geben; erbrechen:
nimmt Enderlin ein paar Löffel, muss aber alles wieder herausgeben (Frisch, Gantenbein 229).
he|r|aus|ge|ben
er gab den Koffer durchs Fenster heraus.
2. jemanden oder etwas, in dessen Besitz man sich gebracht hat oder dessen Besitz einem zustand, freigeben, jemandem auf Verlangen [wieder] aushändigen:
etwas ungern, widerwillig herausgeben;
die Beute, den Gefangenen herausgeben;
sie wollte die Schlüssel nicht herausgeben;
Ein Polizist … weigert sich, den beschlagnahmten Computer herauszugeben (taz 22. 3. 2005, 5);
Alle amtlichen Nachprüfer waren sich einig: Ein schuldhafter Fehler wurde nicht gemacht. Deshalb brauchen die Unterlagen nicht herausgegeben werden (Hackethal, Schneide 50).
3. a) beim Bezahlen Wechselgeld zurückgeben:
[jemandem] zu wenig, zu viel, falsch herausgeben;
sie gab [mir] auf 10 Euro heraus;
können Sie herausgeben? (haben Sie passendes Kleingeld?);
b) (landschaftlich) jemandem auf eine Äußerung eine gebührende Antwort erteilen:
ich habe [ihm] ganz schön herausgegeben.
4. a) für die Veröffentlichung eines Mediums die Verantwortung tragen:
eine Zeitschrift, ein Buch, eine CD herausgeben;
seine Aufsätze wurden in Buchform von einem bekannten Verlag herausgegeben (veröffentlicht);
Goethes Werke, herausgegeben (Abkürzung: hrsg., hg.) von …;
b) [als etwas Neues] ↑ "herausbringen" (3 b):
die Post gibt wieder einen Satz Wohlfahrtsmarken heraus;
Gedenkmünzen herausgeben;
c) [als Gesetz o. Ä.] erlassen, zur Kenntnis bringen:
eine Anweisung, einen Erlass herausgeben;
Der Bundesvorstand kann einstimmige Empfehlungen herausgeben (Fraenkel, Staat 275).
5. (selten) zu sich Genommenes wieder von sich geben; erbrechen:
nimmt Enderlin ein paar Löffel, muss aber alles wieder herausgeben (Frisch, Gantenbein 229).