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Heimfall
Heim|fall, der :(im Lehns-, Erbbau- oder alten Erbrecht) das ↑ {{link}}Zurückfallen{{/link}} (5) eines Eigentums an die ursprünglich Berechtigten oder den Staat (z. B. beim Tod des letzten Eigentümers, wenn keine Erben vorhanden sind).
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