Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Hehlerei
Heh|le|rei, die; -, -en (Rechtssprache):Straftat, die begeht, wer eine Sache, die ein anderer gestohlen hat, ankauft oder sich beschafft und diese weiterverkauft oder weiterzuverkaufen hilft:
gewohnheitsmäßige Hehlerei;
sich der fortgesetzten Hehlerei schuldig machen;
Somit entfällt mangels Tatbestandes der Vorwurf der Hehlerei (Noack, Prozesse 179).
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