Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Hausrecht
Haus|recht, das (Rechtssprache):Recht des Besitzers oder Benutzers einer Wohnung oder eines Hauses, jemandem zu verbieten, die Wohnung oder das Haus zu betreten oder sich darin aufzuhalten:
das Hausrecht ausüben;
von seinem Hausrecht Gebrauch machen.
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