Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Hausherr
Haus|herr, der:1. [mittelhochdeutsch hūsherre] Familienoberhaupt [als Gastgeber]; Haushaltungsvorstand.
2. (Rechtssprache) jemand, der berechtigt ist, über ein Haus oder eine Wohnung als Eigentümer oder als Mieter zu verfügen.
3. (süddeutsch, österreichisch) Hausbesitzer, Vermieter.
4. (Sportjargon) Mannschaft, die den Gegner auf ihrem eigenen Platz, vor ihrem eigenen Publikum empfängt:
Die Partie war schon nach einer Viertelstunde entschieden, als die Hausherren … 3 : 0 in Front lagen (Augsburger Allgemeine 6./7. 5. 78, 24).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Hausherr