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Hausgewerbetreibender
Haus|ge|wer|be|trei|ben|der ↑ "Gewerbetreibender"> (Rechtssprache):jemand, der in eigener Arbeitsstätte mit nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften im Auftrag von Firmen o. Ä. Waren herstellt, bearbeitet oder verpackt.
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