Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Hangtäter
Hạng|tä|ter, der [zu ↑ "Hang" (2)] (Rechtssprache):Täter, der aufgrund eines Hangs zu strafbaren Handlungen straffällig geworden ist und dazu neigt, immer wieder Straftaten zu begehen:
ein unverbesserlicher Hangtäter;
Die Staatsanwaltschaft bezeichnet die Beschuldigten in der Anklageschrift als »gefährliche Hangtäter«, die mit dem Ziel der Unterbringung in Sicherungsverwahrung angeklagt worden seien (Tagesspiegel 17. 3. 98, 10).
Hạng|tä|ter, der [zu ↑ "Hang" (2)] (Rechtssprache):Täter, der aufgrund eines Hangs zu strafbaren Handlungen straffällig geworden ist und dazu neigt, immer wieder Straftaten zu begehen:
ein unverbesserlicher Hangtäter;
Die Staatsanwaltschaft bezeichnet die Beschuldigten in der Anklageschrift als »gefährliche Hangtäter«, die mit dem Ziel der Unterbringung in Sicherungsverwahrung angeklagt worden seien (Tagesspiegel 17. 3. 98, 10).