Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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hängig
hạ̈n|gig [spätmittelhochdeutsch hängig = (herab)hängend]:1. (schweizerische Rechtssprache) anhängig, noch nicht entschieden, vor einer Entscheidung stehend:
ein hängiges Verfahren;
der Prozess ist hängig;
Betschart hat sich auch mit einer Interpellation im Kantonsrat gegen diese Zumutungen gewehrt. Die Antwort ist noch hängig (Vaterland 27. 3. 85, 35).
2. (Fachsprache) an einem ↑ "Hang" (1) gelegen; abschüssig.
3. [zu ↑ 1"hängen" (4 d)] (landschaftlich) (von Kindern) noch nicht ganz wach, munter; unausgeschlafen, lustlos, unlustig.
hạ̈n|gig
ein hängiges Verfahren;
der Prozess ist hängig;
Betschart hat sich auch mit einer Interpellation im Kantonsrat gegen diese Zumutungen gewehrt. Die Antwort ist noch hängig (Vaterland 27. 3. 85, 35).
2. (Fachsprache) an einem ↑ "Hang" (1) gelegen; abschüssig.
3. [zu ↑ 1"hängen" (4 d)] (landschaftlich) (von Kindern) noch nicht ganz wach, munter; unausgeschlafen, lustlos, unlustig.