Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Handzeichen
Hạnd|zei|chen, das:1. a) mit der Hand gegebenes Zeichen:
jemandem ein Handzeichen geben;
sich durch Handzeichen verständigen;
ein Polizist regelte den Verkehr durch Handzeichen;
Radfahrer müssen ihre Absicht abzubiegen durch Handzeichen signalisieren;
Grinsend bedeutet er dem verdutzten Fahrer mit Handzeichen, dass die Frontscheibe eine Reinigung vertragen könnte, und seift drauflos (taz 23. 2. 94, 20);
b) (bei einer Abstimmung) Erheben der Hand zum Zeichen der Zustimmung oder Ablehnung:
die Abstimmung erfolgt durch/per Handzeichen;
Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen (taz 28. 6. 91, 23).
2. (von jemandem, der nicht schreiben kann) mit der Hand ausgeführtes Zeichen anstelle des Namenszugs:
ein Handzeichen unter den Vertrag setzen.
3. (Musik) Darstellung eines Tones durch eine bestimmte Stellung der Hand.
4. ↑ "Hausmarke" (1).
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