Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Handschrift
Hạnd|schrift, die [mittelhochdeutsch hantschrift, auch = eigenhändige Unterschrift]:1. die einem Menschen eigene, für ihn charakteristische Schrift, die er, mit der Hand schreibend, hervorbringt:
eine steile, [un]leserliche, ausgeschriebene Handschrift haben;
seine Handschrift ist schwer zu entziffern;
eine gestochene, klare Schrift war es, und Großmutter stand hinter mir, und sie sagte, das sei eine sympathische, anständige Handschrift (Schwaiger, Wie kommt 32);
eine gute, kräftige Handschrift haben/schreiben (umgangssprachlich; beim Austeilen von Schlägen hart zuschlagen: Natürlich bekam der Bub seine Lektion auf den Hosenboden, und Anna schrieb eine kräftige Handschrift [Kühn, Zeit 239]).
2. charakteristisches Gepräge, das jemand seinen [künstlerischen] Hervorbringungen, seinen Taten aufgrund seiner persönlichen Eigenart verleiht:
das Werk trägt die Handschrift des Künstlers;
Sowohl die Abfahrtspiste der Herren wie die Bobbahn … trugen die Handschrift unerfahrener Organisatoren (NZZ 2. 2. 83, 31);
mehrere »Unfälle« von Unterweltsgrößen aus dem Reeperbahnmilieu wiesen ebenfalls Röhls Handschrift auf (Prodöhl, Tod 107).
3. handgeschriebener Text aus der Zeit vor der Erfindung des Buchdrucks, besonders aus der Zeit des Mittelalters (Abk.: Hs., Plural: Hss.):
eine wertvolle alte Handschrift;
eine Handschrift aus dem 14. Jahrhundert.
4. a) eigenhändig geschriebenes Schriftstück:
So zeigen ihr' Exzellenz meine falschen Handschriften auf (Schiller, Kabale 1, 5);
b) eigenhändig unterschriebener Schuldschein:
Ich habe seine Equipage verkauft und komme, seine Handschrift einzulösen (Lessing, Minna I, 6);
wenn mir meines Weibes Tugend und mein eigener Wert nicht Handschrift genug ausgestellt hätten (nicht Bürgschaft genug gewesen wären; Schiller, Fiesco II, 16).
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