Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Handreichung
Hạnd|rei|chung, die:1. a) Hilfeleistung, die darin besteht, dass jemand einem anderen bei einer Arbeit, besonders einer manuellen Tätigkeit, zur Hand geht:
er ist zu bequem zur kleinsten Handreichung;
[jemandem] eine Handreichung machen;
Handreichungen tun, leisten;
b) Dienstleistung:
auf einem selbst gemalten Reklameschild offeriert ein »Elektronikus« seine Handreichungen (Zeit 3. 5. 85, 57);
Kranke werden mit einem Übermaß an ärztlichen Handreichungen versorgt, schlucken zu viele und zu teure Pillen (Zeit 19. 7. 85, 9).
2. a) Empfehlung, Richtlinie (für ein Verhalten, für den Umgang mit etwas Bestimmtem, für den Gebrauch von etwas Bestimmtem oder dergleichen):
Doch diese Beschlüsse sind als Handreichung nur noch bedingt tauglich (Spiegel 40, 1984, 22);
Die beiden großen Parteien haben alles geboten, was sie in diesem Wahlkampf an Handreichung für den unentschlossenen Wähler zu bieten haben (SZ 24. 8. 98, 4);
b) Handreichungen (2 a) enthaltende Schrift:
Caracos »Brevier« ist diesem Titel zum Trotz kein Buch zum Nachbeten, sondern eine Handreichung für Ungläubige (Zeit 3. 4. 87, 70);
Die Sonderschau, für die es einen reich bebilderten Katalog sowie eine pädagogische Handreichung für Kinder gibt, ist täglich von 9 bis 18 Uhr … geöffnet (SZ 6. 9. 92, 19);
die EKD spricht sich in der Handreichung allerdings nicht kategorisch gegen eine Befruchtung außerhalb des Mutterleibes aus (MM 4. 11. 85, 13).
3. Handout.
Hạnd|rei|chung, die:1. a) Hilfeleistung, die darin besteht, dass jemand einem anderen bei einer Arbeit, besonders einer manuellen Tätigkeit, zur Hand geht:
er ist zu bequem zur kleinsten Handreichung;
[jemandem] eine Handreichung machen;
Handreichungen tun, leisten;
b) Dienstleistung:
auf einem selbst gemalten Reklameschild offeriert ein »Elektronikus« seine Handreichungen (Zeit 3. 5. 85, 57);
Kranke werden mit einem Übermaß an ärztlichen Handreichungen versorgt, schlucken zu viele und zu teure Pillen (Zeit 19. 7. 85, 9).
2. a) Empfehlung, Richtlinie (für ein Verhalten, für den Umgang mit etwas Bestimmtem, für den Gebrauch von etwas Bestimmtem oder dergleichen):
Doch diese Beschlüsse sind als Handreichung nur noch bedingt tauglich (Spiegel 40, 1984, 22);
Die beiden großen Parteien haben alles geboten, was sie in diesem Wahlkampf an Handreichung für den unentschlossenen Wähler zu bieten haben (SZ 24. 8. 98, 4);
b) Handreichungen (2 a) enthaltende Schrift:
Caracos »Brevier« ist diesem Titel zum Trotz kein Buch zum Nachbeten, sondern eine Handreichung für Ungläubige (Zeit 3. 4. 87, 70);
Die Sonderschau, für die es einen reich bebilderten Katalog sowie eine pädagogische Handreichung für Kinder gibt, ist täglich von 9 bis 18 Uhr … geöffnet (SZ 6. 9. 92, 19);
die EKD spricht sich in der Handreichung allerdings nicht kategorisch gegen eine Befruchtung außerhalb des Mutterleibes aus (MM 4. 11. 85, 13).
3. Handout.