Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
handlungsfähig
hạnd|lungs|fä|hig :1. aufgrund gegebener Voraussetzungen fähig, in der Lage zu handeln, tätig zu werden:
eine handlungsfähige Regierung, Mehrheit, Opposition;
ein handlungsfähiger Staat, Vorstand;
der Magistrat ist nicht mehr handlungsfähig;
als Gruppe sind die Afrikaner äußerst handlungsfähig (Muschg, Gegenzauber 273).
2. (Rechtssprache) aufgrund gegebener persönlicher Voraussetzungen in der Lage, bestimmte Rechtshandlungen verantwortlich zu tätigen:
da sie in dieser Stellung … auch zivilrechtlich handlungsfähig … sein müssten (Bund 9. 8. 80, 17).
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