Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Handlangerdienst
Hạnd|lan|ger|dienst, der (oft abwertend):1. Hilfsdienst:
jemandem Handlangerdienste leisten;
Handlangerdienste für jemanden tun;
62,5 Prozent aller portugiesischen Paschas verweigern im Haushalt jedweden Handlangerdienst (taz 29. 6. 95, 20);
Später wurde Bleistein Viktor zu Handlangerdiensten am Grillbüffet zugeteilt (Fels, Unding 136).
2. Beihilfe zu etwas Verwerflichem:
Handlangerdienste für jemanden tun;
Er war bemüht, bei den Beamten den Eindruck eines kleinen verführten Ganoven zu erwecken, der seine Handlangerdienste verrichtet hatte (Prodöhl, Tod 105);
Die Oberen des Verbandes, deren Vorgänger ähnlich wie viele Kirchenfürsten in der Nazi-Zeit bereitwillig Handlangerdienste leisteten (Spiegel 15, 1993, 190);
Auch in der Dresdner St.-Petri- Kirche waren dreiste Räuber am Werk, die vermutlich Handlangerdienste für Kunsthändler aus dem Westen ausführten (taz 27. 6. 91, 22).
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