Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Handkuss
Hạnd|kuss, der:a) (von einem Herrn gegenüber einer Dame) bei der Begrüßung zum Zeichen der Verehrung angedeuteter Kuss auf den Handrücken:
einen Handkuss andeuten;
jemanden mit Handkuss begrüßen;
☆ mit Handkuss (gern, ohne Zögern: sie haben die abgelegten Kindersachen mit Handkuss [an]genommen; In diesem Fall hätte sie das Flugticket auf ihre künftige Schwiegermutter überschreiben lassen. »Die wäre mit Handkuss geflogen, um ihren in Venezuela lebenden Sohn zu besuchen«, räumte die Angestellte ein. [SZ 30. 7. 98, 8]);
zum Handkuss kommen (österreichisch; von einem Übel betroffen werden, zum Opfer werden: Jetzt passiert, wovor wir gewarnt haben … die sozial Schwachen kommen zum Handkuss [Presse 30. 3. 84, 1]; auch als Unbeteiligte kann man weiterhin zum Handkuss kommen. Denn Hausdurchsuchungen dürfen … auch bei am Finanzvergehen Unbeteiligten vorgenommen werden [Neue Kronen Zeitung 12. 5. 84, 38]);
b) (gegenüber einem geistlichen Würdenträger, besonders Papst oder Bischof) Kuss auf den an der Hand getragenen Ring als Zeichen der Ehrerbietung vonseiten des Gläubigen.
Hạnd|kuss, der:a) (von einem Herrn gegenüber einer Dame) bei der Begrüßung zum Zeichen der Verehrung angedeuteter Kuss auf den Handrücken:
einen Handkuss andeuten;
jemanden mit Handkuss begrüßen;
☆ mit Handkuss (gern, ohne Zögern: sie haben die abgelegten Kindersachen mit Handkuss [an]genommen; In diesem Fall hätte sie das Flugticket auf ihre künftige Schwiegermutter überschreiben lassen. »Die wäre mit Handkuss geflogen, um ihren in Venezuela lebenden Sohn zu besuchen«, räumte die Angestellte ein. [SZ 30. 7. 98, 8]);
zum Handkuss kommen (österreichisch; von einem Übel betroffen werden, zum Opfer werden: Jetzt passiert, wovor wir gewarnt haben … die sozial Schwachen kommen zum Handkuss [Presse 30. 3. 84, 1]; auch als Unbeteiligte kann man weiterhin zum Handkuss kommen. Denn Hausdurchsuchungen dürfen … auch bei am Finanzvergehen Unbeteiligten vorgenommen werden [Neue Kronen Zeitung 12. 5. 84, 38]);
b) (gegenüber einem geistlichen Würdenträger, besonders Papst oder Bischof) Kuss auf den an der Hand getragenen Ring als Zeichen der Ehrerbietung vonseiten des Gläubigen.