Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
A
B
C
D
E
F
G
[H]
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
Handhabe
Hạnd|ha|be, die; -, -n [mittelhochdeutsch hanthabe, althochdeutsch hanthaba = Griff, Henkel]:1. etwas, was ein auf ein bestimmtes Ziel gerichtetes Vorgehen ermöglicht, erlaubt:
[k]eine rechtliche, gesetzliche, juristische Handhabe [gegen jemanden, etwas] haben;
jemandem eine Handhabe für ein Einschreiten geben;
Auch die Ärzte sahen keine Handhabe zum Einschreiten (Saarbr. Zeitung 10. 10. 79, 11);
dass die geltenden Umweltschutzgesetze keine ausreichende Handhabe böten, den Kapitän zu bestrafen (Prodöhl, Tod 237).
2. (selten) ↑ "Handgriff" (2):
K … einen derben Stock, dessen Handhabe mit Leder und runden Messingnägeln … beschlagen war (Mörike, Mozart 260).
Hạnd|ha|be, die; -, -n [mittelhochdeutsch hanthabe, althochdeutsch hanthaba = Griff, Henkel]:1. etwas, was ein auf ein bestimmtes Ziel gerichtetes Vorgehen ermöglicht, erlaubt:
[k]eine rechtliche, gesetzliche, juristische Handhabe [gegen jemanden, etwas] haben;
jemandem eine Handhabe für ein Einschreiten geben;
Auch die Ärzte sahen keine Handhabe zum Einschreiten (Saarbr. Zeitung 10. 10. 79, 11);
dass die geltenden Umweltschutzgesetze keine ausreichende Handhabe böten, den Kapitän zu bestrafen (Prodöhl, Tod 237).
2. (selten) ↑ "Handgriff" (2):
K … einen derben Stock, dessen Handhabe mit Leder und runden Messingnägeln … beschlagen war (Mörike, Mozart 260).