Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Handhabe
Hạnd|ha|be, die; -, -n [mittelhochdeutsch hanthabe, althochdeutsch hanthaba = Griff, Henkel]:1. etwas, was ein auf ein bestimmtes Ziel gerichtetes Vorgehen ermöglicht, erlaubt:
[k]eine rechtliche, gesetzliche, juristische Handhabe [gegen jemanden, etwas] haben;
jemandem eine Handhabe für ein Einschreiten geben;
Auch die Ärzte sahen keine Handhabe zum Einschreiten (Saarbr. Zeitung 10. 10. 79, 11);
dass die geltenden Umweltschutzgesetze keine ausreichende Handhabe böten, den Kapitän zu bestrafen (Prodöhl, Tod 237).
2. (selten) ↑ "Handgriff" (2):
K … einen derben Stock, dessen Handhabe mit Leder und runden Messingnägeln … beschlagen war (Mörike, Mozart 260).
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