Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Haftverschonung
Hạft|ver|scho|nung, die (Rechtssprache):Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehls, wenn bestimmte andere Maßnahmen (z. B. regelmäßiges Melden bei einer Behörde) auszureichen scheinen:
Nach fünftägiger Untersuchungshaft wurde ihm Haftverschonung gewährt, die auch jetzt nicht aufgehoben wurde (MM 7. 1. 81, 10);
Anträge auf Haftverschonung und ein Straferlass nach zwei Dritteln Gefängniszeit wurden abgelehnt (Spiegel 12, 1984, 121).
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