Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Haftbefehl
Hạft|be|fehl, der (Rechtssprache):schriftliche richterliche Anordnung zur Verhaftung einer Person:
einen Haftbefehl gegen jemanden ausstellen;
Haftbefehl war keiner ergangen, so konnten die Verurteilten … das Gericht verlassen (Kühn, Zeit 62);
Die Staatsanwaltschaft erwirkte gegen den Brandstifter Haftbefehl (Degener, Heimsuchung 99).
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