Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
günstig
gụ̈ns|tig [mittelhochdeutsch günstic = wohlwollend]:1. a) durch seine Art oder [zufällige] Beschaffenheit geeignet, jemandem einen Vorteil oder Gewinn zu verschaffen, die Vorzüge einer Person oder Sache zur Geltung zu bringen, ein Vorhaben oder das Gedeihen einer Sache zu fördern:
eine günstige Gelegenheit;
ein günstiges Urteil, Vorzeichen;
günstige Bedingungen, Umstände;
einen günstigen Eindruck machen;
im günstigen Augenblick kommen;
etwas in günstigem Licht darstellen (durch seine Darstellung vorteilhaft erscheinen lassen);
das Licht ist, fällt nicht sehr günstig;
der Moment, das Wetter war günstig;
etwas günstig beurteilen;
durch bestimmte Maßnahmen eine Entwicklung, die Wirtschaft günstig beeinflussen;
diese Änderung wirkte sich günstig aus;
das trifft sich günstig;
Für das, was bevorstand, war es sicher günstig (von Vorteil), mit einem Ausländer verheiratet zu sein (Bieler, Mädchenkrieg 433);
b) billig, preiswert:
ein extrem günstiges Sonderangebot;
dieser Preis ist wirklich günstig.
2. (veraltet) wohlwollend, wohlgesinnt:
(veraltet:) der günstige Leser möge diese Mängel entschuldigen;
die Nachricht wurde günstig aufgenommen;
Die glückliche, allen Anfängen günstige Zeit früher Unbefangenheit war vertan (Chr. Wolf, Nachdenken 181);
… den Freund … in einem Kreis zu lassen, von dem ein Teil … jenem nicht günstig gesinnt war (Buber, Gog 52).
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