Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Gunst
Gụnst, die; - [mittelhochdeutsch gunst, zu ↑ "gönnen" (zur Bildung vgl. Kunst – können)]:a) wohlwollende, freundlich entgegenkommende Haltung, Geneigtheit:
die Gunst der Wählerinnen und Wähler, des Publikums;
jemandes Gunst erlangen, genießen, verlieren;
jemandem seine Gunst schenken;
(gehoben:) ich erfreute mich ihrer Gunst;
in jemandes Gunst, bei jemandem in Gunst stehen (von jemandem sehr geschätzt und begünstigt werden);
nach Gunst/(landschaftlich:) nach Gunst und Gabe[n] (parteilich, nicht objektiv) urteilen;
sich um jemandes Gunst bemühen;
Ü die Gunst des Schicksals, der Stunde;
als ihn die königliche Gunst auf den Sessel eines Ministers … erhob (Schneider, Erdbeben 96);
dass der stadtbekannte Professor … seinem Sohn seit langem die väterliche Gunst entzogen hatte (Prodöhl, Tod 172);
Manche von ihnen (= den jungen Frauen) … gaben ihre Gunst (Liebe) nur widerwillig und unter Feilschen um den höchsten Preis (Hesse, Steppenwolf 156);
hier ist ein Weg, hier sind Spielraum und Gunst der Umstände zur Entfaltung seiner Gaben (Th. Mann, Krull 85);
b) bestimmte Auszeichnung, die jemandem als Zeichen oder Ausdruck der Gunst (a) gewährt wird:
jemandem eine Gunst zuteilwerden lassen, gewähren;
(gehoben:) einer Gunst teilhaftig werden;
Hier besaß er, als einzigartige Gunst, ein Zelt ganz für sich allein (Erh. Kästner, Zeltbuch 50);
wie viel es bedeute und welch seltene Gunst es sei, vom Meister zu Tisch geladen zu werden (Hesse, Narziß 233);
c) [seit dem 15. Jahrhundert in dieser Wendung umlautloser Dativ Plural zu dem mittelhochdeutschen starken Plural günste]
☆ zu jemandes Gunsten (1. zu jemandes Vorteil, Nutzen: etwas zu seinen Gunsten wenden; sich zu jemandes, seinen eigenen Gunsten verrechnen; Die Handballspieler des SC Empor Rostock entschieden … das »Rattenfängerturnier« zu ihren Gunsten [Freie Presse 3. 1. 90, 5]. 2. zu jemandes Ehre; um jemandem gerecht zu werden: Zu ihren Gunsten muss gesagt werden, dass … [Hildesheimer, Legenden 41]);
zu Gunsten einer Person, Sache (↑ 1"zugunsten");
zu Gunsten von jemandem, etwas (↑ 2"zugunsten"); K
☆ mit Gunst/mit Gunsten (mit Verlaub: Würd'ger Herr, mit Gunst! Ich sah euch einen Sack mit Pfennig' küssen [Grillparzer, Weh dem I]; Mit Gunsten, Herr Kaiser! Das lasst nur hübsch bleiben [Rückert, Der Kaiser und der Abt]).
Gụnst, die; - [mittelhochdeutsch gunst, zu ↑ "gönnen" (zur Bildung vgl. Kunst – können)]:a) wohlwollende, freundlich entgegenkommende Haltung, Geneigtheit:
die Gunst der Wählerinnen und Wähler, des Publikums;
jemandes Gunst erlangen, genießen, verlieren;
jemandem seine Gunst schenken;
(gehoben:) ich erfreute mich ihrer Gunst;
in jemandes Gunst, bei jemandem in Gunst stehen (von jemandem sehr geschätzt und begünstigt werden);
nach Gunst/(landschaftlich:) nach Gunst und Gabe[n] (parteilich, nicht objektiv) urteilen;
sich um jemandes Gunst bemühen;
Ü die Gunst des Schicksals, der Stunde;
als ihn die königliche Gunst auf den Sessel eines Ministers … erhob (Schneider, Erdbeben 96);
dass der stadtbekannte Professor … seinem Sohn seit langem die väterliche Gunst entzogen hatte (Prodöhl, Tod 172);
Manche von ihnen (= den jungen Frauen) … gaben ihre Gunst (Liebe) nur widerwillig und unter Feilschen um den höchsten Preis (Hesse, Steppenwolf 156);
hier ist ein Weg, hier sind Spielraum und Gunst der Umstände zur Entfaltung seiner Gaben (Th. Mann, Krull 85);
b) bestimmte Auszeichnung, die jemandem als Zeichen oder Ausdruck der Gunst (a) gewährt wird:
jemandem eine Gunst zuteilwerden lassen, gewähren;
(gehoben:) einer Gunst teilhaftig werden;
Hier besaß er, als einzigartige Gunst, ein Zelt ganz für sich allein (Erh. Kästner, Zeltbuch 50);
wie viel es bedeute und welch seltene Gunst es sei, vom Meister zu Tisch geladen zu werden (Hesse, Narziß 233);
c) [seit dem 15. Jahrhundert in dieser Wendung umlautloser Dativ Plural zu dem mittelhochdeutschen starken Plural günste]
☆ zu jemandes Gunsten (1. zu jemandes Vorteil, Nutzen: etwas zu seinen Gunsten wenden; sich zu jemandes, seinen eigenen Gunsten verrechnen; Die Handballspieler des SC Empor Rostock entschieden … das »Rattenfängerturnier« zu ihren Gunsten [Freie Presse 3. 1. 90, 5]. 2. zu jemandes Ehre; um jemandem gerecht zu werden: Zu ihren Gunsten muss gesagt werden, dass … [Hildesheimer, Legenden 41]);
zu Gunsten einer Person, Sache (↑ 1"zugunsten");
zu Gunsten von jemandem, etwas (↑ 2"zugunsten"); K
☆ mit Gunst/mit Gunsten (mit Verlaub: Würd'ger Herr, mit Gunst! Ich sah euch einen Sack mit Pfennig' küssen [Grillparzer, Weh dem I]; Mit Gunsten, Herr Kaiser! Das lasst nur hübsch bleiben [Rückert, Der Kaiser und der Abt]).