Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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gültig
gụ̈l|tig [mittelhochdeutsch gültic = teuer; zu zahlen verpflichtet, zu: gülte, ↑ "Gülte"]:a) rechtlich, gesetzlich o. ä. anerkannt und entsprechend wirksam; Geltung habend:
ein gültiger Ausweis, Fahrschein;
der Fahrplan ist ab 1. Oktober gültig;
diese Münze ist nicht mehr gültig;
einen Vertrag als gültig anerkennen;
b) (als Verhaltensgrundsatz o. Ä.) allgemein anerkannt und verbindlich; von bleibender Aussagekraft:
eine gültige Maxime, Losung;
dass die Geschichte … eine ewig gültige, trostlose Geschichte sei (Roth, Beichte 101);
die einzigen Sätze in gültiger (vollkommener, Bestand habender) Prosa, die er je äußerte (Böll, Erzählungen 71).
gụ̈l|tig
ein gültiger Ausweis, Fahrschein;
der Fahrplan ist ab 1. Oktober gültig;
diese Münze ist nicht mehr gültig;
einen Vertrag als gültig anerkennen;
b) (als Verhaltensgrundsatz o. Ä.) allgemein anerkannt und verbindlich; von bleibender Aussagekraft:
eine gültige Maxime, Losung;
dass die Geschichte … eine ewig gültige, trostlose Geschichte sei (Roth, Beichte 101);
die einzigen Sätze in gültiger (vollkommener, Bestand habender) Prosa, die er je äußerte (Böll, Erzählungen 71).