Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
grundsätzlich
grụnd|sätz|lich :1. einen ↑ "Grundsatz" (b) betreffend [und daher gewichtig]:
grundsätzliche Fragen;
ein grundsätzlicher Unterschied;
Bedenken grundsätzlicher Art;
er hat sich dazu grundsätzlich geäußert;
Werden wir doch einmal grundsätzlich! (befassen wir uns mit grundsätzlichen Fragen!; Brückner, Quints 270).
2. a) einem ↑ "Grundsatz" (a) folgend, entsprechend; aus Prinzip, ohne Ausnahme:
etwas grundsätzlich ablehnen;
Sie … konnte ihre grundsätzliche Verweigerung nicht deutlicher artikulieren (Kronauer, Bogenschütze 389);
b) eigentlich, im Grunde, im Prinzip, mit dem Vorbehalt bestimmter Ausnahmen; im Allgemeinen, in der Regel:
er erklärte seine grundsätzliche Bereitschaft, mit der Einschränkung, dass er erst später zur Verfügung stehen könne;
grundsätzlich bin ich dafür, aber nicht bei dieser Konstellation;
Er hatte ihr brieflich sein grundsätzliches Einverständnis mitgeteilt, aber eine Bedingung daran geknüpft (Bieler, Mädchenkrieg 322).
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