Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Grundherr
Grụnd|herr, der [mittelhochdeutsch gruntherre]:mit den durch die mittelalterliche Organisationsform der Grundherrschaft gegebenen Rechten und Befugnissen ausgestatteter Grundbesitzer:
Die alten Leute erinnerten sich noch, dorthin (= in die Zinsscheune) ihre Abgaben für den Grundherrn gebracht zu haben (Kühn, Zeit 12);
die mittelalterliche Agrarverfassung von Grundherren und hörigen Bauern (Fraenkel, Staat 88).
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