Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Grundbuch
Grụnd|buch, das [mittelhochdeutsch gruntbuoch] (Amtssprache):von dem zuständigen Amt geführtes öffentliches Verzeichnis der Grundstücke eines Bezirks mit den Angaben über die jeweiligen rechtlichen Verhältnisse:
Arnold gibt vor, die Eigentumsverhältnisse des Hauses regeln zu wollen, das ja, zumindest dem Grundbuch nach, Hilding gehört (Askan, Schneider, o. S.)
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