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Gleichstellungsgesetz
Gleich|stel|lungs|ge|setz, das (Rechtssprache):Gleichbehandlungsgesetz:
Das Gleichstellungsgesetz wird für alle Behörden, Gerichte und öffentlichen Stellen des Freistaats wie Schulen, Gemeinden und Gemeindeverbände gelten. Einbezogen werden sollen auch öffentliche Krankenhäuser, Sparkassen, Theater, öffentlich- rechtliche Banken, der Bayerische Rundfunk (BR) und die Landeszentrale für neue Medien (SZ 21. 6. 95, 56);
Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen in Deutschland legte bereits Anfang 1995 die ersten Vorschläge für ein Gleichstellungsgesetz vor, die anschließend in vielen Behindertengruppen weiter ausgearbeitet wurden (Bloemers, Inklusion o. S.)
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