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Gläubigerschutz
Gläu|bi|ger|schutz, der :gesetzlich geregelter Schutz des 1{{link}}Gläubigers{{/link}} vor dem Ausfall der Forderungen:
Der Linux-Distributor war nach einer geplatzten Finanzierungszusage in finanzielle Schieflage geraten und hatte Gläubigerschutz beantragt (iX 3, 2003, 16).
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