Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Gewohnheitsrecht
Ge|wohn|heits|recht, das (Rechtssprache):schriftlich nicht festgelegtes Recht, das durch fortwährende Praktizierung und längere Tradition verbindlich ist:
dabei vergisst man aber das Gewohnheitsrecht, welches viele Lücken des geschriebenen Gesetzes zu füllen hat (Fraenkel, Staat 115).
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